Psychologin / Psychologe für Kinder und Jugendliche in Hallein
Was Sie wissen sollten...
Sie überlegen, ob eine klinisch-psychologische Behandlung oder eine klinisch-psychologische Diagnostik für Ihr Kind hilfreich sein könnte? Oder ob Sie selbst eine psychologische Beratung oder Behandlung in Anspruch nehmen möchten?
Es ist vollkommen natürlich und nachvollziehbar, dass gerade im Entscheidungsprozess Fragen auftreten. Anbei habe ich für Sie die wichtigsten Informationen zu meinem psychologischen Angeboten zusammengetragen. Bitte zögern Sie nicht, sich bei Unklarheiten oder nicht beantworteten Fragen per E-Mail oder telefonisch an mich zu wenden.
Ablauf klinisch-psychologische Behandlung:
1. Telefonischer Erstkontakt:
Im Rahmen eines Telefonats werden die wichtigsten Informationen erhoben und Organisatorisches geklärt. Zudem vereinbaren wir einen Ersttermin in meiner Praxis in Hallein zum Kennenlernen.
2. Erstgespräch:
Im Rahmen des Erstgesprächs (auch: Anamnesegespräch) lerne ich die Thematik, die Sie zu mir führt, kennen. Je nach Alter Ihres Kindes findet dieser Termin mit dem/der Jugendlichen gemeinsam oder bei jüngeren Kindern nur mit Ihnen als Erziehungsberechtigte statt. Dieses Gespräch dauert eine Einheit (1 Einheit = 50 Minuten).
3. Klinisch-psychologische Behandlung:
Klinisch-psychologische Therapiestunden dauern 50 Minuten und finden in meiner Praxis in Hallein statt. Im Rahmen der Therapiestunden lerne ich Sie und/oder Ihr Kind kennen, wir betrachten gemeinsam spielerisch und kreativ individuelle Thematiken und Herausforderungen und begeben uns auf Lösungssuche. Kleine "Hausaufgaben" sowie regelmäßige Elterngespräche runden die psychologische Behandlung von Kindern und Jugendlichen ab.
Ablauf klinisch-psychologische Diagnostik:
1. Telefonischer Erstkontakt:
Im Rahmen eines Telefonats werden die wichtigsten Informationen erhoben und Ihre Frage an mich geklärt. Zudem vereinbaren wir die Termine für unser ausführliches Erstgespräch in meiner Praxis sowie die Diagnostiktermine mit Ihrem Kind.
2. Erstgespräch:
Im Rahmen des Erstgesprächs (auch: Anamnesegespräch) lerne ich Ihr Kind und die Thematik, die Sie zu mir führt, kennen. Für dieses Gespräch ist eine Einheit (1 Einheit = 50 Minuten) vorgesehen.
Bitte bringen Sie zu diesem Termin folgende Unterlagen mit:
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Mutter-Kind-Pass
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Schulzeugnisse Ihres Kindes, v.a. aus dem aktuellen und letzten Schuljahr
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Aktuelle Schulhefte in den Fächern Deutsch und Mathematik
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sofern vorhanden: Befunde/Berichte von Ärzt*innen sowie Psycholog*innen oder anderen Gesundheitsberufen (z.B. Ergotherapie, Logopädie).
3. Klinisch-Psychologische Diagnostik:
In der Diagnostikphase werde ich mit Ihrem Kind je nach Problembereich verschiedene psychologische Testverfahren durchführen. Zudem bitte ich Sie als Erziehungsberechtigte*r - je nach Fragestellung - Fragebögen auszufüllen. Ihr Kind sollte zu diesen Terminen gesund, gut ausgeschlafen und mit den individuell nötigen Seh- oder Hörbehelfen erscheinen. Im Regelfall sind zwei bis drei Diagnostik-Termine am Vormittag im Umfang von ca. ein-zwei Einheiten (1 Einheit = 5o Minuten) nötig.
4. Rückmeldungsgespräch:
Dieses Gespräch findet mit den Eltern statt. Auf Wunsch kann der Termin auch gemeinsam mit Ihrem Kind stattfinden. Im Rückmeldungsgespräch besprechen wir die Ergebnisse des diagnostischen Prozesses ausführlich und ich gebe Ihnen konkrete Hilfestellungen, wie Sie ihr Kind am besten fördern oder unterstützen können. Für dieses Gespräch nehmen wir uns eine Einheit (1 Einheit = 50 Minuten) Zeit.
5. Schriftlicher Befund:
Es ist hilfreich, einen ausführlichen schriftlichen Befund mit allen Ergebnissen und den besprochenen weiterführenden Maßnahmen zu haben, bspw. damit Ihr Kind an der Schule alle relevanten Förderungen erhält oder zur Vorlage an anderen Stellen. Die Ausstellung eines schriftlichen Befundes wird Ihnen extra verrechnet (siehe Kostenaufstellung).
Kosten:
1. Kostenübersicht:
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Klinisch-psychologische Diagnostik (1 Einheit = 50 Minuten, inklusive Auswertungszeit): 120€
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Ausstellen eines schriftlichen Befundes: 180€
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Klinisch-psychologische Behandlung (1 Einheit = 50 Minuten): 105€
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Psychologische Beratung (1 Einheit = 50 Minuten): 105€
2. Details zu den allgemeinen Kosten und möglichen Kostenzuschüssen:
Es sind für manche meiner psychologischen Angebote Kostenzuschüsse durch Ihre Gesundheitskassa möglich. Nähere Informationen hierzu habe ich für Sie in den folgenden Abschnitten zusammengetragen. Zudem beteiligen sich manche Zusatzversicherungen an den Kosten einer klinisch-psychologischen Diagnostik, Beratung oder Behandlung (bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihren Versicherungspartner/n oder lesen Sie in Ihren Versicherungspolizzen nach).
Die Rechnung wird Ihnen bei einer längerfristigen Behandlung/Beratung jeweils am Ende des Monats per Post zugestellt. Das Erstgespräch ist am Ende des Termins in bar zu bezahlen und Sie erhalten sogleich eine Honorarnote über die getätigte Zahlung. Die Honorarnote für klinisch-psychologische Diagnostik ist nach Ende der Diagnostik-Phase und somit vor dem abschließenden Beratungsgespräch zu begleichen. Sie erhalten die Honorarnote per Post zugestellt.
3. Details zu den Kosten für klinisch-psychologische Diagnostik:
Die Kosten für eine klinisch-psychologische Diagnostik variieren je nach Fragestellung und verwendeten Untersuchungsverfahren. Im Rahmen eines telefonischen Erstgesprächs und nach Auftragsklärung gebe ich Ihnen einen Kostenvoranschlag. Da ich beim Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen als Wahlpsychologin eingetragen bin, erhalten Sie einen Kostenzuschuss von Ihrer Gesundheitskassa bei gewissen Fragestellungen. Es werden von der Gesundheitskassa 80% des Vertragstarifs übernommen. Bitte beachten Sie: Der Kassentarif liegt unter dem gängigen Honorar klinischer Psycholog*innen. Für die Einreichung bei Ihrer Kasse benötigen Sie:
- einen ärztlichen Überweisungsschein (Vermerk auf dem Überweisungsschein "klinisch-psychologische Diagnostik" sowie eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD-10, Zuweisung durch Fachärzt*innen für Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie oder Kinderheilkunde möglich, bei einer Überweisung durch Allgemeinmediziner*in oder anderen Fachärzt*innen ist eine chefärztliche Genehmigung im Vorhinein nötig),
- eine detaillierte Honorarnote sowie
- die Zahlungsbestätigung.
Nähere Informationen finden Sie direkt auf der Homepage der Gesundheitskassa: Klinisch-psychologische Diagnostik.
4. Details zu den Kosten für klinisch-psychologische Behandlung:
Für klinisch-psychologische Behandlung leisten die Gesundheitskassen bei Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Befindensstörung (z.B. Depression) einen Kostenzuschuss. Hierzu muss spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlungseinheit eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein und eine ärztliche Bestätigung der Untersuchung vorliegen. Für die Beantragung des Kostenzuschuss benötigen sie die ärztliche Bestätigung, eine detaillierte Honorarnote der klinisch-psychologischen Behandlung sowie einen Zahlungsbeleg. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.boep.or.at/ . Die Kostenzuschüsse variieren je nach Versicherungsträger (Stand September 2024):
Höhe der Kostenzuschüsse Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK):
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Einzelsitzung 30 Minuten (inkl. 5 Minuten Gesprächsdokumentation) € 19,30 - Einzelsitzung 60 Minuten (inkl. 10 Minuten Gesprächsdokumentation) € 33,70
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Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 75 Minuten € 42,70 - Familiensitzung (mindestens 3 Personen) 100 Minuten € 60,10
Höhe der Kostenzuschüsse Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS):
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Einzelsitzung ab 25 Minuten € 26,26 - Einzelsitzung ab 50 Minuten € 45,00
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Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 45 Minuten € 10,51 - Gruppensitzung (maximal 10 Personen) 90 Minuten € 15,01
Höhe der Kostenzuschüsse der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB):
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Einzelsitzung ab 25 Minuten € 27,10 - Einzelsitzung ab 50 Minuten € 46,60
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Familiensitzung (mindestens 3 Personen) ab 50 Minuten € 59,30 - Familiensitzung (mindestens 3 Personen) ab 100 Minuten € 83,40
5. Details zu den Kosten für psychologische Beratung:
Psychologische Beratung stellt momentan noch keine Kassenleistung dar, d.h. die Kosten müssen zur Gänze von Ihnen getragen werden.
Absageregelung:
Kann eine vereinbarte Behandlungseinheit nicht wahrgenommen werden, ist der Termin Ihrerseits nachweislich mindestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlungseinheit schriftlich per E-Mail an susanne.schmittner@posteo.at oder per SMS an 0670 / 607 6425 abzusagen. In diesem Fall gilt der Termin als rechtzeitig abgesagt und Ihnen entstehen keine Kosten. Sollte der Termin kurzfristig abgesagt werden (kürzer als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) oder Sie erscheinen nicht zum vereinbarten Termin, ist ein Ausfallshonorar in der Höhe von 100% meines Honorars fällig.
Grundsätze der psychologische Behandlung:
Die Verschwiegenheit ist eine sehr wichtige Berufspflicht von Klinischen Psycholog*innen sowie Gesundheitspsycholog*innen, die auch gesetzlich im Psychologengesetz verankert ist. Konkret bedeutet dies, dass Themen und Inhalte des psychologischen Diagnostikprozesses, von Beratungsgesprächen und klinisch-psychologischen Behandlungseinheiten der Verschwiegenheit unterliegen und ohne Ihre schriftliche Zustimmung von mir nicht an andere Personen oder Institutionen weitergegeben werden dürfen. Eine Ausnahme hiervon stellt die Selbst- und Fremdgefährdung (z.B. akute Suizidgefährdung) von Personen dar. In diesen Fällen bin ich aufgrund meiner Profession dazu verpflichtet, Unterstützungsmaßnahmen (z.B. Einschalten der Polizei, Rufen der Rettung, Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe) auch gegen Ihren Willen bzw. den Willen Ihres Kindes einzuleiten. Ein klärendes Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind im Vorfeld ist hierfür die Basis.